RS OGH 1978/1/10 3Ob536/77

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Veröffentlicht am 10.01.1978
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Norm

AO §15 Abs2
AO §53
  1. AO § 15 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
  1. AO § 53 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010

Rechtssatz

Die in der Entscheidung 2 Ob 356/74 (= EvBl 1976/66) vertretene Ansicht, daß sich der vertragliche Pensionsanspruch eines Vorstandsmitgliedes, das erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft in den Ruhestand getreten war, gemäß § 15 Abs 2 AO in einen seinen Wert entsprechenden Kapitalbetrag verwandelt, wird nicht aufrechterhalten.Die in der Entscheidung 2 Ob 356/74 (= EvBl 1976/66) vertretene Ansicht, daß sich der vertragliche Pensionsanspruch eines Vorstandsmitgliedes, das erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft in den Ruhestand getreten war, gemäß Paragraph 15, Absatz 2, AO in einen seinen Wert entsprechenden Kapitalbetrag verwandelt, wird nicht aufrechterhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0051520

Dokumentnummer

JJR_19780110_OGH0002_0030OB00536_7700000_015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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