Norm
AO §15 Abs2Rechtssatz
Die in der Entscheidung 2 Ob 356/74 (= EvBl 1976/66) vertretene Ansicht, daß sich der vertragliche Pensionsanspruch eines Vorstandsmitgliedes, das erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft in den Ruhestand getreten war, gemäß § 15 Abs 2 AO in einen seinen Wert entsprechenden Kapitalbetrag verwandelt, wird nicht aufrechterhalten.Die in der Entscheidung 2 Ob 356/74 (= EvBl 1976/66) vertretene Ansicht, daß sich der vertragliche Pensionsanspruch eines Vorstandsmitgliedes, das erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft in den Ruhestand getreten war, gemäß Paragraph 15, Absatz 2, AO in einen seinen Wert entsprechenden Kapitalbetrag verwandelt, wird nicht aufrechterhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0051520Dokumentnummer
JJR_19780110_OGH0002_0030OB00536_7700000_015