Norm
ABGB §1486 Z5Rechtssatz
Überstundenentgeltansprüche eines Arbeitnehmers, der diese mangels Führung von Überstundenaufzeichnungen durch seinen Arbeitgeber in anderer Weise geltend macht oder vom Arbeitgeber an der Geltendmachung gehindert wird, unterliegen den Verjährungsfristen nach dem ABGB und nicht der Fallfrist des KV.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0034273Dokumentnummer
JJR_19780117_OGH0002_0040OB00163_7700000_002