RS OGH 1983/12/15 13Os197/77, 13Os182/83

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Veröffentlicht am 24.02.1978
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Rechtssatz

Schriftstücke, mit denen die Erreichung des im § 74 Z 7 StGB bezeichneten Errichtungszwecke unter keinen Umständen möglich ist, kommen als producta oder instrumenta sceleris nach § 223 StGB nicht in Betracht.Schriftstücke, mit denen die Erreichung des im Paragraph 74, Ziffer 7, StGB bezeichneten Errichtungszwecke unter keinen Umständen möglich ist, kommen als producta oder instrumenta sceleris nach Paragraph 223, StGB nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089999

Dokumentnummer

JJR_19780224_OGH0002_0130OS00197_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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