RS OGH 2025/6/24 10Os80/78; 10Os70/79; 13Os104/83; 9Os121/86; 12Os14/87; 15Os107/87; 14Os76/88; 13Os

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Veröffentlicht am 14.06.1978
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Rechtssatz

Das Maß der Abwehr bestimmt sich nach der Art, der Wucht und der Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0089259

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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