Norm
ABGB §364aRechtssatz
Bei dem dem beeinträchtigten Grundeigentümer im § 364 a ABGB eingeräumten Ersatzanspruch handelt es sich um keinen Schadenersatzanspruch ex delicto, sondern um einen aus dem Gesetz entspringenden, dem Anspruch auf Entschädigung wegen Enteignung verwandten Ausgleichsanspruch, den Gegenwert für die dem Anrainer auferlegte Eigentumsbeschränkung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010673Dokumentnummer
JJR_19780713_OGH0002_0060OB00671_7800000_004