RS OGH 1996/1/30 10Os99/78; 13Os43/80; 12Os99/83; 12Os119/83; 10Os72/85; 10Os150/84; 14Os186/95

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Veröffentlicht am 19.07.1978
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Rechtssatz

Verlangt nicht den Vorsatz, den betreffenden Vorrat an Waffen tatsächlich zum Kampf zu verwenden und dadurch den öffentlichen Frieden zu stören.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095842

Im RIS seit

19.07.1978

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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