RS OGH 2021/12/1 12Os92/78, 13Os15/80, 10Os14/81, 12Os24/81, 13Os155/86, 15Os81/21g

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Veröffentlicht am 03.08.1978
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Rechtssatz

Die Bereicherungstendenz muß im Zeitpunkt der Täuschung vorliegen, braucht aber nicht das ausschließliche Ziel des Handelns sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0094299

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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