Norm
EO §7 Abs2 DaRechtssatz
Der Nichteintritt einer auflösenden Bedingung, an die der Bestand der vollstreckbaren Forderung geknüpft ist, ist nicht iS des § 7 Abs 2 EO nachzuweisen. Dies ist Sache des Verpflichteten (§ 35 EO).Der Nichteintritt einer auflösenden Bedingung, an die der Bestand der vollstreckbaren Forderung geknüpft ist, ist nicht iS des Paragraph 7, Absatz 2, EO nachzuweisen. Dies ist Sache des Verpflichteten (Paragraph 35, EO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0001368Dokumentnummer
JJR_19780912_OGH0002_0030OB00127_7800000_002