Norm
ABGB §837 ARechtssatz
Dem Machthaber steht es gem § 837 ABGB in Verbindung mit § 1029 ABGB nicht zu, wichtige Veränderungen (§ 834 ABGB) vorzunehmen. § 17 WEG 1975 erweiterte die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters nur in einem Fall einer wichtigen Veränderung, nämlich bei größeren Verbesserungsarbeiten.Dem Machthaber steht es gem Paragraph 837, ABGB in Verbindung mit Paragraph 1029, ABGB nicht zu, wichtige Veränderungen (Paragraph 834, ABGB) vorzunehmen. Paragraph 17, WEG 1975 erweiterte die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters nur in einem Fall einer wichtigen Veränderung, nämlich bei größeren Verbesserungsarbeiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013740Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2015