Norm
StVO §19 Abs6 BVIeRechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche unter § 19 Abs 6 StVO fällt, ist bedeutungslos, ob es sich um eine Sackgasse handelt.Bei Beurteilung der Frage, ob eine Verkehrsfläche unter Paragraph 19, Absatz 6, StVO fällt, ist bedeutungslos, ob es sich um eine Sackgasse handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0074535Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2017