RS OGH 1980/4/17 12Os42/79, 13Os43/80

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Veröffentlicht am 22.03.1979
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Norm

WaffG 1967 §40

Rechtssatz

Die im § 40 Abs 3 lit a WaffG enthaltene Verweisung auf den Annex I des Staatsvertrages gilt (ungeachtet der Verordnung BGBl 1977/540) weiterhin. Der Begriff "militärische Waffen" ist daher nach wie vor nach dem Annex I zu beurteilen.Die im Paragraph 40, Absatz 3, Litera a, WaffG enthaltene Verweisung auf den Annex römisch eins des Staatsvertrages gilt (ungeachtet der Verordnung BGBl 1977/540) weiterhin. Der Begriff "militärische Waffen" ist daher nach wie vor nach dem Annex römisch eins zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0082393

Dokumentnummer

JJR_19790322_OGH0002_0120OS00042_7900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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