RS OGH 1979/3/29 8Ob16/79, 1Ob612/79, 5Ob644/79, 5Ob655/81, 7Ob791/81, 1Ob807/82 (1Ob808/82), 7Ob732

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.1979
beobachten
merken

Norm

ZPO §503 Z2 C3c

Rechtssatz

Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, sich im Rahmen der Überprüfung der vom Erstgericht getroffenen Sachverhaltsfeststellungen mit jedem einzelnen Beweisergebnis beziehungsweise mit jedem einzelnen Argument des Berufungswerbers auseinanderzusetzen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten