Rechtssatz
Der Kläger hat darzulegen, dass eine zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes oder die Geltendmachung bloß eines Teilbetrages aus besonderen Gründen zulässig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0031051Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.06.2019