RS OGH 2019/4/25 8Ob34/79, 2Ob142/81 (2Ob143/81), 8Ob28/83, 8Ob176/83, 7Ob22/85, 2Ob48/85, 2Ob80/88,

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Veröffentlicht am 29.03.1979
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Rechtssatz

Der Kläger hat darzulegen, dass eine zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes oder die Geltendmachung bloß eines Teilbetrages aus besonderen Gründen zulässig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0031051

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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