Norm
StGB §5 CRechtssatz
Die Feststellung, daß ein Verhalten ohne Notwendigkeit gesetzt wurde, ist keine ausreichende Begründung für ein absichtliches (§ 5 Abs 2 StGB) Verhalten (hier bei § 299 Abs 1 StGB).Die Feststellung, daß ein Verhalten ohne Notwendigkeit gesetzt wurde, ist keine ausreichende Begründung für ein absichtliches (Paragraph 5, Absatz 2, StGB) Verhalten (hier bei Paragraph 299, Absatz eins, StGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0089310Dokumentnummer
JJR_19790504_OGH0002_0110OS00063_7900000_001