RS OGH 2015/3/19 5Ob766/78, 5Ob713/82, 1Ob523/92, 8Ob150/08d, 1Ob12/15v

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Veröffentlicht am 15.05.1979
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Norm

ABGB §1052 A
  1. ABGB § 1052 heute
  2. ABGB § 1052 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Verweigert der Käufer sowohl die Annahme der Ware als auch die Kaufpreiszahlung, so ist er unbedingt - also ohne die Zug um Zug Einschränkung - zu verurteilen, weil er sich zugleich im Schuldnerverzug und Gläubigerverzug befindet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020035

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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