Norm
UWG §18Rechtssatz
Haftung der Organe einer juristischen Person gemäß § 18 UWG in Fällen, in denen sie bei Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten von einem im Betrieb begangenen Wettbewerbsverstoß Kenntnis haben mussten.Haftung der Organe einer juristischen Person gemäß Paragraph 18, UWG in Fällen, in denen sie bei Erfüllung der ihnen obliegenden Pflichten von einem im Betrieb begangenen Wettbewerbsverstoß Kenntnis haben mussten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0079521Dokumentnummer
JJR_19790911_OGH0002_0040OB00377_7900000_002