Norm
StGB §156Rechtssatz
Verminderung der Aktiven zugleich mit einer Verminderung der Passiven im selben Ausmaß erfüllt nicht § 156 StGB.Verminderung der Aktiven zugleich mit einer Verminderung der Passiven im selben Ausmaß erfüllt nicht Paragraph 156, StGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0094835Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026