RS OGH 2012/11/27 3Ob616/78, 1Ob569/83, 7Ob654/85, 1Ob527/94, 3Ob502/95, 10Ob335/97f, 5Ob240/00f, 7O

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Veröffentlicht am 24.10.1979
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Rechtssatz

Es ist nicht zulässig, den abgeurteilten Rechtsanspruch ohne Vorliegen der Voraussetzung der Wiederaufnahmsklage deshalb neuerlich geltend zu machen, weil der Tatbestand schon zur Zeit der ersten Entscheidung sich anders dargestellt hat als er vorgetragen oder ermittelt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041317

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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