Norm
ABGB §1053Rechtssatz
Weicht der Leasing - Vertrag als Sachüberlassungsvertrag eigener Art in seiner vertraglichen Ausgestaltung in vielen Punkten vom Mietrecht des ABGB ab, so ist nicht nur dieses Mietrecht zur Beurteilung heranzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020116Zuletzt aktualisiert am
07.10.2009