RS OGH 2014/4/24 5Ob700/79, 3Ob616/78, 9ObA203/91 (9ObA204/91), 9ObA75/94, 9Ob1577/94, 1Ob527/94, 3O

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Veröffentlicht am 13.11.1979
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Rechtssatz

Die Bindungswirkung der Rechtskraft schließt nur die Verhandlung, Beweisaufnahme und neuerliche Prüfung des rechtskräftig entschiedenen Anspruches aus, nicht aber die Verhandlung und Entscheidung über das neue Klagebegehren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041253

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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