RS OGH 2024/2/13 7Ob54/79; 7Ob36/80; 7Ob4/88; 7Ob10/93; 7Ob22/93; 7Ob30/93; 7Ob10/94; 9Ob358/97f; 7O

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Veröffentlicht am 22.11.1979
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Rechtssatz

Eine Reihe jeweils für sich allein nicht grob fahrlässiger Fehlhandlungen kann in ihrer Gesamtheit grobe Fahrlässigkeit begründen. Voraussetzung hierfür ist aber, daß sie in ihrer Gesamtheit als den Regelfall weit übersteigende Sorglosigkeit anzusehen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0030372

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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