RS OGH 1980/4/17 13Os52/80, 9Os114/80, 9Os83/85, 12Os19/90, 11Os45/91, 15Os19/99, 7Bkd2/13, 11Os160/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.1980
beobachten
merken

Norm

StPO §364 Abs1 Z2

Rechtssatz

Liegen die unabwendbaren Umstände in einer Fehlleistung eines Dritten (hier Angestellte des Verteidigers), so kommt als "Aufhören des Hindernisses" nur die Erlangung der Kenntnis von diesem Versehen seitens des Wiedereinsetzungswerbers oder seines Vertreters in Betracht. Keine Verpflichtung des Rechtsmittelwerbers, anläßlich der Ausführung des Rechtsmittels nochmals die Rechtzeitigkeit der Anmeldung desselben zu überprüfen.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 52/80
    Entscheidungstext OGH 17.04.1980 13 Os 52/80
    Veröff: SSt 51/18
  • 9 Os 114/80
    Entscheidungstext OGH 13.08.1980 9 Os 114/80
  • 9 Os 83/85
    Entscheidungstext OGH 04.09.1985 9 Os 83/85
    Vgl auch
  • 12 Os 19/90
    Entscheidungstext OGH 22.02.1990 12 Os 19/90
    Vgl auch; nur: Liegen die unabwendbaren Umstände in einer Fehlleistung eines Dritten (hier Angestellte des Verteidigers), so kommt als "Aufhören des Hindernisses" nur die Erlangung der Kenntnis von diesem Versehen seitens des Wiedereinsetzungswerbers oder seines Vertreters in Betracht. (T1) Veröff: AnwBl 1990,396
  • 11 Os 45/91
    Entscheidungstext OGH 07.05.1991 11 Os 45/91
    Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Zustellung des Zurückweisungsbeschlusses. (T2)
  • 15 Os 19/99
    Entscheidungstext OGH 01.03.1999 15 Os 19/99
    Auch; nur T1; Beis wie T2
  • 7 Bkd 2/13
    Entscheidungstext OGH 21.06.2013 7 Bkd 2/13
    Ähnlich; Beisatz: Für die Kenntnis vom Wegfall des Hindernisses reicht die des Vertreters des Disziplinarbeschuldigten aus. (T3)
  • 11 Os 160/19t
    Entscheidungstext OGH 25.02.2020 11 Os 160/19t
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0101438

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten