RS OGH 2015/8/6 7Ob615/80, 1Ob726/85, 8Ob527/86, 4OB2029/96b, 6Ob37/02p, 2Ob125/15v

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Veröffentlicht am 26.06.1980
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Norm

ABGB §785
  1. ABGB § 785 heute
  2. ABGB § 785 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015
  3. ABGB § 785 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Schenkungen auf den Todesfall sind keine Schenkungen im Sinne des § 785 ABGB, weshalb ihr Wert bei Berechnung des Pflichtteiles auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie länger als 2 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht worden sind.Schenkungen auf den Todesfall sind keine Schenkungen im Sinne des Paragraph 785, ABGB, weshalb ihr Wert bei Berechnung des Pflichtteiles auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie länger als 2 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht worden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012970

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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