Norm
ABGB §785Rechtssatz
Schenkungen auf den Todesfall sind keine Schenkungen im Sinne des § 785 ABGB, weshalb ihr Wert bei Berechnung des Pflichtteiles auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie länger als 2 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht worden sind.Schenkungen auf den Todesfall sind keine Schenkungen im Sinne des Paragraph 785, ABGB, weshalb ihr Wert bei Berechnung des Pflichtteiles auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sie länger als 2 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012970Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2018