Rechtssatz
Der Rechtfertigungsgrund des § 114 Abs 1 StGB ist in jedem Fall von Amts wegen zu prüfen, also auch dann, wenn sich der Beschuldigte nicht darauf, sondern auf § 111 Abs 3 StGB beruft.Der Rechtfertigungsgrund des Paragraph 114, Absatz eins, StGB ist in jedem Fall von Amts wegen zu prüfen, also auch dann, wenn sich der Beschuldigte nicht darauf, sondern auf Paragraph 111, Absatz 3, StGB beruft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093260Dokumentnummer
JJR_19800813_OGH0002_0090OS00069_8000000_003