RS OGH 2025/10/15 11Os98/80; 12Os10/81; 13Os99/81; 12Os174/83; 11Os183/84; 13Os106/88; 11Os60/88; 14

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1980
beobachten
merken

Rechtssatz

Absolut untauglich ist der Versuch, wenn die Verwirklichung des Deliktstypus auf die vorgesehene Art auch bei einer generalisierenden Betrachtung, sohin unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls, sei es wegen Untauglichkeit des Subjekts, Objekts oder der Handlung des Täters, geradezu denkunmöglich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090345

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten