RS OGH 2023/3/21 2Ob558/80; 7Ob591/82; 7Ob720/82; 6Ob686/84; 2Ob508/85; 6Ob508/85; 6Ob640/86; 7Ob665

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Veröffentlicht am 23.09.1980
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Norm

EheG §94 Abs2
  1. EheG § 94 heute
  2. EheG § 94 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Dem Ausgleichspflichtigen kann grundsätzlich auch die Aufnahme eines Kredites zugemutet werden, um die Ausgleichszahlung leisten zu können, wenn ihm solches möglich ist und der Berechtigte darauf angewiesen ist, die Zahlung sofort zu erhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057706

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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