RS OGH 2025/9/9 7Ob49/80 (7Ob50/80); 5Ob46/81; 6Ob651/83; 7Ob642/86; 2Ob2286/96g; 9ObA172/01m; 2Ob28

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Veröffentlicht am 09.10.1980
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Rechtssatz

Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen gerichtlichen Feststellung des Bestehens des Rechtsverhältnisses oder Rechtes ist vom Kläger zu behaupten und (erforderlichenfalls) zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0039239

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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