Norm
ABGB §837 ARechtssatz
Dem Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft steht, da § 17 Abs 1 WEG keine Einschränkung enthält, im Außenverhältnis die uneingeschränkte, auch außerordentliche Maßnahme der Verwaltung umfassende Vertretungsbefugnis zu.Dem Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft steht, da Paragraph 17, Absatz eins, WEG keine Einschränkung enthält, im Außenverhältnis die uneingeschränkte, auch außerordentliche Maßnahme der Verwaltung umfassende Vertretungsbefugnis zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013747Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2023