RS OGH 2026/1/21 7Ob725/80; 2Ob12/09t; 3Ob73/10x; 6Ob140/12z; 7Ob203/12x; 6Ob219/12t; 5Ob31/15t; 1Ob

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Veröffentlicht am 11.12.1980
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Rechtssatz

Das Interesse an einer bestimmten Beweislage und an der Lösung von Rechtsfragen in einem Musterprozess berührt nur wirtschaftliche Interessen und rechtfertigt daher nicht eine Nebenintervention.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0035565

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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