Norm
ABGB §863 LRechtssatz
Im Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe kann keinesfalls ein schlüssiger Widerruf der dem frei gewählten Vertreter erteilten Prozeßvollmacht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0014579Im RIS seit
17.12.1980Zuletzt aktualisiert am
01.10.2025