RS OGH 1981/12/15 5Ob755/81, 9Ob25/10g, 9Ob31/10i, 4Ob95/10i, 8Ob53/10t, 1Ob84/10z, 6Ob122/10z, 6Ob9

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Veröffentlicht am 15.12.1981
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Norm

JN §54 Abs2
ZPO §502 Abs3 Da2

Rechtssatz

Zinsen werden als Nebenforderungen geltend gemacht, wenn und insoweit sie von einer gleichzeitig eingeklagten Hauptforderung abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0042813

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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