Norm
ABGB §7Rechtssatz
Auch Ausnahmevorschriften, wie die zu § 925 ABGB ergangene Verordnung, dürfen dann analog angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für den Ähnlichkeitsschluss gegeben sind, insbesondere der Rahmen der engeren Ratio der Ausnahmeregel eingehalten wird (hier: keine Anwendung auf verdorbenes Fleisch).Auch Ausnahmevorschriften, wie die zu Paragraph 925, ABGB ergangene Verordnung, dürfen dann analog angewendet werden, wenn die Voraussetzungen für den Ähnlichkeitsschluss gegeben sind, insbesondere der Rahmen der engeren Ratio der Ausnahmeregel eingehalten wird (hier: keine Anwendung auf verdorbenes Fleisch).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0008910Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2017