RS OGH 2023/4/26 10Os6/82; 10Os74/83; 12Os59/83; 12Os74/84; 9Os182/85; 12Os122/86; 13Os187/86; 11Os1

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Veröffentlicht am 02.03.1982
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Rechtssatz

Keine Eventualfrage nach § 76 StGB bei Fehlen einer allgemeinen Begreiflichkeit der behaupteten heftigen Gemütsbewegung.Keine Eventualfrage nach Paragraph 76, StGB bei Fehlen einer allgemeinen Begreiflichkeit der behaupteten heftigen Gemütsbewegung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0100604

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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