Norm
StPO §314Rechtssatz
Keine Eventualfrage nach § 76 StGB bei Fehlen einer allgemeinen Begreiflichkeit der behaupteten heftigen Gemütsbewegung.Keine Eventualfrage nach Paragraph 76, StGB bei Fehlen einer allgemeinen Begreiflichkeit der behaupteten heftigen Gemütsbewegung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0100604Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.06.2023