Rechtssatz
"Konsumtion der Vortat" ausschließlich in jenen Fällen, in denen eine Deliktsverwirklichung einer Haupttat vorangeht, um diese zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0091710Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.01.2024