RS OGH 1982/7/13 10Os27/81, 13Os111/86, 11Os23/89, 14Os158/94, 14Os12/13s, 14Os100/14h, 13Os105/15p

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Veröffentlicht am 13.07.1982
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Norm

StGB §75 C

Rechtssatz

Kumulative Kausalität, bei der ein Verhalten, welches real zu einem bestimmten Erfolg geführt hat, als dessen naturgesetzmäßige Bedingung selbst dann kausal ist, wenn er auch als Folge anderer, gleichzeitig und unabhängig davon wirksamer Bedingungen eingetreten wäre, genügt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0092036

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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