Norm
ABGB §487Rechtssatz
Keine Schikane liegt vor, wenn der Grundeigentümer, auf dessen Grund eine Begrenzungsmauer an die Grenzlinie herangebaut ist, die Entfernung der zur Befestigung eines Zaunes in die Begrenzungsmauer eingetriebenen Schrauben verlangt; ihm ist ein trifftiges Interesse daran zuzubilligen, daß sein Grundstück mit keiner Last nach § 487 ABGB belastet ist und künftig einer Vermutung nach § 857 ABGB vorgebeugt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0011729Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.04.2019