RS OGH 1982/9/22 6Ob742/82, 1Ob666/87, 3Ob119/16w, 9ObA78/18p, 3Ob69/20y

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Veröffentlicht am 22.09.1982
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Norm

ZPO §182
ZPO §182a
ZPO §432 Abs1

Rechtssatz

Der vom Berufungsgericht angenommene Verstoß des Erstgerichtes gegen die ihm nach § 432 Abs 1 ZPO obliegende Anleitungspflicht begründet keine Nichtigkeit und darf vom Berufungsgericht nicht wie eine solche von Amts wegen aufgegriffen werden. Die amtswegige Wahrnehmung eines zu Unrecht als Nichtigkeit gewerteten Verfahrensverstoßes stellt einen Mangel der Berufungsentscheidung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0037335

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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