RS OGH 1982/12/21 5Ob765/82, 1Ob511/83, 7Ob587/83, 1Ob791/83, 3Ob514/84, 2Ob589/84, 2Ob658/84, 2Ob58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1982
beobachten
merken

Norm

ABGB §1220
ABGB §1231

Rechtssatz

Für die Ermittlung der Höhe der Heiratsaustattung gibt es keine starren Regeln, es sind vielmehr jeweils die Verhältnisse des Einzelfalles maßgeblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0022303

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten