Norm
EheG §83 Abs1Rechtssatz
Bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und der Zuteilung des Hausrates muß das Wohl der Kinder eine wichtige Rolle spielen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0057918Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.11.2021