RS OGH 1983/5/17 12Os121/82

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Veröffentlicht am 17.05.1983
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Norm

StGB aF §307 Z1

Rechtssatz

§ 307 Z1 StGB aF ist ungeachtet der Überschrift "Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten" keineswegs nur auf Fälle einer Bestimmungstäterschaft zu § 304 Abs 1 StGB beschränkt, weil damit auch der Fall erfaßt wird, daß dem Beamten ein von diesem gefordertes Geschenk versprochen oder gewährt wird, die Initiative zur Bestechung also vom Beamten selbst ausgeht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0096230

Dokumentnummer

JJR_19830517_OGH0002_0120OS00121_8200000_023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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