RS OGH 2023/10/19 1Ob653/83; 8Ob526/86; 5Ob51/19i; 8Ob91/23z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1983
beobachten
merken

Rechtssatz

Gemäß § 1072 ABGB entsteht die Anbietungspflicht, wenn der Vorkaufsverpflichtete "wieder verkaufen will", was von der herrschenden Rechtsprechung und Lehre dahin verstanden wird, dass der Verpflichtete entweder bereits einen gültigen Kaufvertrag mit dem Dritten abgeschlossen hat oder aber ein bindendes Offert des Dritten vorliegt und der Verpflichtete verkaufen will.Gemäß Paragraph 1072, ABGB entsteht die Anbietungspflicht, wenn der Vorkaufsverpflichtete "wieder verkaufen will", was von der herrschenden Rechtsprechung und Lehre dahin verstanden wird, dass der Verpflichtete entweder bereits einen gültigen Kaufvertrag mit dem Dritten abgeschlossen hat oder aber ein bindendes Offert des Dritten vorliegt und der Verpflichtete verkaufen will.

Entscheidungstexte

  • RS0020193">1 Ob 653/83
    Entscheidungstext OGH 15.06.1983 1 Ob 653/83
    Veröff: SZ 56/96
  • RS0020193">8 Ob 526/86
    Entscheidungstext OGH 13.02.1986 8 Ob 526/86
    Auch; Veröff: RdW 1986,206 = EvBl 1986/148 S 622
  • RS0020193">5 Ob 51/19i
    Entscheidungstext OGH 13.06.2019 5 Ob 51/19i
  • RS0020193">8 Ob 91/23z
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.10.2023 8 Ob 91/23z
    Beisatz: Der Vorkaufsfall wird nicht schon allein durch die Absicht der Veräußerung ausgelöst wird. (T1)
    Beisatz: Hier: formloses Schenkungsversprechen, das dem Geschenknehmer keine durchsetzbare Rechtsposition verschafft, löst keinen Vorkaufsfall aus. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0020193

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten