RS OGH 1984/12/13 10Os73/83, 13Os118/83, 9Os38/84, 13Os188/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1983
beobachten
merken

Rechtssatz

Bei einem Raubmordversuch treffen die Tatbestände des (allenfalls nach dem ersten und/oder zweiten, nicht aber des dritten - oder vierten - Anwendungsfalles des § 143 StGB qualifizierten) Raubes (§ 142 Abs 1 StGB) und des versuchten Mordes (11 15, 75 StGB) eintätig zusammen (wie SSt 46/75).Bei einem Raubmordversuch treffen die Tatbestände des (allenfalls nach dem ersten und/oder zweiten, nicht aber des dritten - oder vierten - Anwendungsfalles des Paragraph 143, StGB qualifizierten) Raubes (Paragraph 142, Absatz eins, StGB) und des versuchten Mordes (11 15, 75 StGB) eintätig zusammen (wie SSt 46/75).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0090502

Dokumentnummer

JJR_19830628_OGH0002_0100OS00073_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten