Norm
StPO §345 Abs1 Z1Rechtssatz
Nicht gehörige Besetzung der Geschwornenbank, wenn nicht schon bei Beginn der Hauptverhandlung - nach außen erkennbar - feststeht, welcher Laienrichter als Hauptgeschworner, welcher als Ersatzgeschworner fungiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0100849Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.08.2025