RS OGH 2025/3/25 1Ob609/83; 6Ob7/87; 8Ob630/87; 10Ob534/94; 4Ob2376/96g; 10Ob227/97y; 1Ob209/98m; 9O

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Veröffentlicht am 31.08.1983
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Rechtssatz

Nach herrschender Ansicht hat der Erbe, der sein Erbrecht hinreichend ausgewiesen hat, ein subjektives Recht auf Einräumung der Verwaltung des Nachlasses.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0008167

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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