Norm
StGB §6 A2Rechtssatz
Ob ein Verhalten, das zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens geführt hat und nicht per se objektiv sorgfaltswidrig ist (Abschluß eines Pachtvertrages; Ankauf einer Maschine), in concreto tatsächlich objektiv sorgfaltswidrig war, ist nicht ex post, sondern entsprechend der konkreten Situation, ex ante zu prüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0089233Dokumentnummer
JJR_19831110_OGH0002_0120OS00097_8300000_001