Norm
AGBKr 1961 Pkt6Rechtssatz
Sind sowohl die Kreditverträge wie auch das Kontokorrentverhältnis schon vor Inkrafttreten des KSchG zustande gekommen, ist das Gesetz auf diese Rechtsverhältnisse nicht anzuwenden, auch wenn die Saldofeststellungen ab dem 01.10.1979 während des zeitlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes erfolgten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0052430Dokumentnummer
JJR_19840329_OGH0002_0060OB00530_8400000_001