RS OGH 2009/3/25 4Ob559/83, 6Ob701/86, 7Ob730/87 (7Ob1512/88), 3Ob232/08a

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Veröffentlicht am 08.05.1984
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Norm

KO §31 Abs1 Z2 Fall1

Rechtssatz

Wenn ein bestehender Kreditrahmen wegen zusätzlichen Kreditbedarfes erweitert und zusätzlich Sicherheiten nur für die Erweiterung gegeben werden, sind diese jedenfalls nicht anfechtbar, wenn sie nur der Sicherung des wiederausgenützten Kreditbetrages (Kreditteilbetrages) dienen und nicht gleichzeitig ein offengebliebener alter Kreditrest dadurch gesichert werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065069

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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