Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Das Fehlen der Voraussetzungen für die Anfechtung nach dem ersten Fall des § 31 Abs 1 Z 2 KO schließt aber eine Anfechtung nach anderen Tatbeständen insbesondere eine Anfechtung des ganzen Rechtsgeschäftes wegen Nachteiligkeit im Sinne des § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065021Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0040OB00559_8300000_019