RS OGH 1984/5/8 4Ob559/83, 1Ob655/86, 6Ob590/89, 8Ob17/94, 1Ob2132/96b

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Veröffentlicht am 08.05.1984
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Norm

KO §31 Abs1 Z2

Rechtssatz

Das Fehlen der Voraussetzungen für die Anfechtung nach dem ersten Fall des § 31 Abs 1 Z 2 KO schließt aber eine Anfechtung nach anderen Tatbeständen insbesondere eine Anfechtung des ganzen Rechtsgeschäftes wegen Nachteiligkeit im Sinne des § 31 Abs 1 Z 2 zweiter Fall KO nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065021

Dokumentnummer

JJR_19840508_OGH0002_0040OB00559_8300000_019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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