Norm
EO §381 BRechtssatz
Ob das Vorbringen im Einzelfall zur Annahme einer konkreten Gefährdung im Sinn des § 381 EO als ausreichend anzusehen ist, betrifft keine Frage von erheblicher Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.Ob das Vorbringen im Einzelfall zur Annahme einer konkreten Gefährdung im Sinn des Paragraph 381, EO als ausreichend anzusehen ist, betrifft keine Frage von erheblicher Bedeutung im Sinn des Paragraph 502, Absatz 4, Ziffer eins, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0005103Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.12.2025