RS OGH 1985/11/20 10Os211/84, 14Os162/09v, 14Os79/12t, 13Os128/18z, 14Os94/21m

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Veröffentlicht am 20.11.1985
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Norm

StGB §153

Rechtssatz

Die pflichtwidrige Zustimmung des Organs eines Machtgebers zu einer missbräuchlichen Vermögensverfügung des Machthabers ändert an der Missbräuchlichkeit dieser Verfügung nichts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094782

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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